Berlin & Recht
Berliner Mietspiegel
Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Grundlage für Mieterhöhungen und die Mietpreisbremse. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und den Weg zur amtlichen Abfrage.
Zur amtlichen Mietspiegelabfrage ↗Foto: Kvikk, CC BY-SA 3.0
Stand der Bearbeitung: September 2026. Die jeweils aktuelle Ausgabe des Mietspiegels finden Sie auf der amtlichen Seite.
Was der Mietspiegel ist
Der Berliner Mietspiegel beschreibt die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen Wohnraum. Er wird vom Land Berlin herausgegeben und regelmäßig aktualisiert.
Welche Angaben Sie für die Abfrage brauchen
- Adresse der Wohnung (bestimmt die Wohnlage)
- Wohnfläche und Baualtersklasse
- Ausstattungsmerkmale, z. B. Heizung, Bad, Küche, Fußboden, Aufzug
- Wohnwerterhöhende und wohnwertmindernde Merkmale laut Orientierungshilfe
Wofür Sie den Mietspiegel nutzen können
Für Vermieter
Zur Einordnung der Miete bei Neuvermietung (Mietpreisbremse) und zur Begründung von Mieterhöhungen im Bestand.
Für Mieter
Zur Prüfung, ob die verlangte Miete oder ein Mieterhöhungsverlangen angemessen ist.
Wichtig zu wissen
- Der Mietspiegel zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete, nicht die aktuellen Angebotsmieten auf Immobilienportalen.
- Bei Neuvermietung darf die Miete unter der Mietpreisbremse grundsätzlich höchstens 10 % über der Vergleichsmiete liegen – Ausnahmen sind möglich.
- Bei Mieterhöhungen im Bestand begrenzt zusätzlich die Kappungsgrenze (in Berlin 15 % in drei Jahren).
- Für den Einzelfall ist die amtliche Abfrage maßgeblich. Diese Seite bietet bewusst keine verbindliche Mietpreisberechnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
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