Ratgeber › Vermieten

Mietpreisbremse in Berlin: Was Vermieter bei der Neuvermietung beachten müssen

Grundregel, Ausnahmen und Auskunftspflichten der Mietpreisbremse verständlich erklärt.

Stand der Bearbeitung: September 2026

Die Grundregel

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Berlin ist als ein solches Gebiet ausgewiesen. Die Geltungsdauer der Verordnung sollten Sie vor jeder Neuvermietung aktuell prüfen.

Wichtige Ausnahmen

Auskunftspflicht des Vermieters

Berufen Sie sich auf eine Ausnahme, müssen Sie den Mieter vor Vertragsschluss darüber informieren. Ohne diese Auskunft kann sich der Vermieter nach Gesetzeslage später nicht auf die Ausnahme berufen.

Empfehlung

Dokumentieren Sie, auf welcher Grundlage Sie die Miete berechnet haben, und holen Sie im Zweifel eine rechtliche Einschätzung ein.

Quellen & weiterführende Links

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