Ratgeber › Berlin & Recht
Zweckentfremdungsverbot Berlin: Ferienwohnung und Leerstand
Warum Vermieter in Berlin für Ferienvermietung und Leerstand auf das Zweckentfremdungsverbot achten müssen.
Stand der Bearbeitung: September 2026
Der Hintergrund
Berlin schützt Wohnraum durch das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz. Wohnraum darf nur mit Genehmigung anderweitig genutzt werden, etwa als Ferienwohnung oder Gewerberaum, und längerer Leerstand ist meldepflichtig bzw. genehmigungsbedürftig.
Was das praktisch bedeutet
- Die regelmäßige kurzzeitige Vermietung ganzer Wohnungen benötigt in der Regel eine Registrierungsnummer bzw. Genehmigung
- Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden
- Die Zuständigkeit liegt bei den Bezirksämtern
Empfehlung
Klären Sie vor einer Ferienvermietung oder längerem Leerstand die Rechtslage mit dem zuständigen Bezirksamt.
Quellen & weiterführende Links
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