Ratgeber › Berlin & Recht

Zweckentfremdungsverbot Berlin: Ferienwohnung und Leerstand

Warum Vermieter in Berlin für Ferienvermietung und Leerstand auf das Zweckentfremdungsverbot achten müssen.

Stand der Bearbeitung: September 2026

Der Hintergrund

Berlin schützt Wohnraum durch das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz. Wohnraum darf nur mit Genehmigung anderweitig genutzt werden, etwa als Ferienwohnung oder Gewerberaum, und längerer Leerstand ist meldepflichtig bzw. genehmigungsbedürftig.

Was das praktisch bedeutet

Empfehlung

Klären Sie vor einer Ferienvermietung oder längerem Leerstand die Rechtslage mit dem zuständigen Bezirksamt.

Quellen & weiterführende Links

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