Ratgeber › Berlin & Recht

Milieuschutz und Vorkaufsrecht in Berlin

Was das bezirkliche Vorkaufsrecht in Erhaltungsgebieten für Verkäufer und Käufer bedeutet.

Stand der Bearbeitung: September 2026

Was sind Milieuschutzgebiete?

In sozialen Erhaltungsgebieten („Milieuschutz“, § 172 BauGB) sollen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung geschützt und Verdrängung verhindert werden. Bauliche Veränderungen wie Luxusmodernisierungen oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen können dort genehmigungspflichtig sein.

Das Vorkaufsrecht

Der Bezirk kann in diesen Gebieten beim Verkauf eines Grundstücks ein Vorkaufsrecht ausüben (§ 24 BauGB) oder die Käuferseite kann es durch eine Abwendungsvereinbarung abwenden. Notare holen die Stellungnahme des Bezirks regelmäßig ein; der Kaufvertrag wird dadurch nicht sofort vollzogen.

Was das für Verkäufer heißt

Planen Sie zusätzliche Zeit ein und informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihre Adresse in einem Erhaltungsgebiet liegt. Die Bezirksämter veröffentlichen die Gebiete.

Quellen & weiterführende Links

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