Ratgeber › Verkaufen
Spekulationssteuer: Wann der Verkauf steuerfrei ist
Die 10-Jahres-Frist und die Ausnahme für selbstgenutztes Wohneigentum einfach erklärt.
Stand der Bearbeitung: September 2026
Die Grundregel
Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien unterliegen als „privates Veräußerungsgeschäft“ der Einkommensteuer, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf höchstens zehn Jahre liegen (§ 23 EStG).
Ausnahme: Eigennutzung
Steuerfrei ist der Verkauf auch innerhalb der Frist, wenn die Immobilie zwischen Anschaffung (oder Fertigstellung) und Verkauf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde oder im Jahr des Verkaufs und den beiden Vorjahren zu eigenen Wohnzwecken diente.
Praxis-Hinweise
- Maßgeblich sind Anschaffungs- und Verkaufsdatum laut notariellem Vertrag
- Bei Erbschaft gilt unter Umständen die Besitzzeit des Erblassers
- Steuerliche Fragen klärt Ihre Steuerberatung im Einzelfall
Quellen & weiterführende Links
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