Ratgeber › Vermieten

Nebenkostenabrechnung: Fristen, Umlagefähigkeit und typische Fehler

Was Vermieter und Mieter über Betriebskosten, Abrechnungsfrist und Belegeinsicht wissen sollten.

Stand der Bearbeitung: September 2026

Welche Kosten sind umlagefähig?

Umgelegt werden dürfen nur Betriebskosten, die im Mietvertrag vereinbart sind und in der Betriebskostenverordnung aufgeführt werden, etwa Grundsteuer, Wasser, Heizung, Hausreinigung, Gebäudeversicherung und Hausmeister. Verwaltungs- und Reparaturkosten gehören nicht dazu.

Abrechnungsfrist

Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen.

Inhalt der Abrechnung

Belegeinsicht

Mieter haben das Recht, die Belege einzusehen. Eine gut geordnete Belegsammlung vermeidet Streit.

Quellen & weiterführende Links

Persönliche Beratung zu Ihrer Immobilie?

Ich helfe Ihnen gern weiter – unverbindlich und vertraulich.

Kontakt aufnehmen
Anrufen WhatsApp Anfrage