Ratgeber › Vermieten
Nebenkostenabrechnung: Fristen, Umlagefähigkeit und typische Fehler
Was Vermieter und Mieter über Betriebskosten, Abrechnungsfrist und Belegeinsicht wissen sollten.
Stand der Bearbeitung: September 2026
Welche Kosten sind umlagefähig?
Umgelegt werden dürfen nur Betriebskosten, die im Mietvertrag vereinbart sind und in der Betriebskostenverordnung aufgeführt werden, etwa Grundsteuer, Wasser, Heizung, Hausreinigung, Gebäudeversicherung und Hausmeister. Verwaltungs- und Reparaturkosten gehören nicht dazu.
Abrechnungsfrist
Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen.
Inhalt der Abrechnung
- Zusammenstellung der Gesamtkosten
- Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels
- Berechnung des Mieteranteils
- Abzug der Vorauszahlungen
Belegeinsicht
Mieter haben das Recht, die Belege einzusehen. Eine gut geordnete Belegsammlung vermeidet Streit.
Quellen & weiterführende Links
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