Ratgeber › Mieten
Mietkaution und Wohnungsübergabe richtig handhaben
Höhe der Kaution, Ratenzahlung, Übergabeprotokoll und Rückzahlung.
Stand der Bearbeitung: September 2026
Höhe und Zahlung
Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Der Mieter kann sie in drei gleichen monatlichen Raten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses (§ 551 BGB).
Anlage der Kaution
Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut zum üblichen Zinssatz anlegen.
Übergabeprotokoll
Halten Sie Zählerstände, Schlüssel und vorhandene Mängel schriftlich fest, am besten mit Fotos und Unterschrift beider Seiten.
Rückzahlung
Der Vermieter darf die Kaution nach Auszug eine angemessene Zeit zur Prüfung von Ansprüchen behalten. Eine starre gesetzliche Frist gibt es nicht; in der Praxis werden häufig einige Monate anerkannt.
Quellen & weiterführende Links
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