Ratgeber › Verkaufen
Immobilie in Berlin verkaufen: der Ablauf in 7 Schritten
Vom ersten Gedanken bis zur Schlüsselübergabe: So läuft ein Immobilienverkauf in Berlin ab.
Stand der Bearbeitung: September 2026
1. Ziele und Zeitrahmen klären
Soll schnell verkauft werden oder ist Zeit für eine sorgfältige Vermarktung? Klären Sie, wann Sie den Erlös brauchen, ob ein Darlehen abzulösen ist und ob alle Eigentümer mit dem Verkauf einverstanden sind.
2. Unterlagen sammeln
Je vollständiger die Unterlagen, desto reibungsloser die Vermarktung.
- Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundriss, Wohnflächenberechnung
- Energieausweis (siehe eigener Ratgeber)
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnungen
- Bei vermieteten Objekten: Mietverträge, Mieterliste, Nebenkostenabrechnungen
3. Preis festlegen
Lage, Zustand, Ausstattung, Vermietungssituation und die aktuelle Nachfrage bestimmen den realistischen Preis. Ein zu hoher Startpreis verlängert die Vermarktungszeit häufig, ohne den Erlös zu steigern. Mehr dazu im Ratgeber „Verkaufspreis ermitteln“.
4. Exposé und Vermarktung
Gute Fotos, ein präziser Grundriss und vollständige Pflichtangaben sind die Basis. Dazu gehören die Energiekennwerte aus dem Energieausweis.
5. Besichtigungen und Bonität prüfen
Besichtigungen sollten gebündelt und vorbereitet stattfinden. Bevor Sie Unterlagen herausgeben oder einen Notartermin planen, sollten Sie sich die Finanzierungsfähigkeit der Interessenten belegen lassen.
6. Kaufvertrag beim Notar
Ein Grundstückskaufvertrag muss notariell beurkundet werden (§ 311b BGB). Der Notar erstellt den Vertragsentwurf, der Ihnen und der Käuferseite rechtzeitig vor dem Termin vorliegt. Im Vertrag werden unter anderem Kaufpreisfälligkeit, Übergabetermin und Gewährleistungsregelungen festgelegt.
7. Kaufpreis, Übergabe, Grundbuch
Nach Eintragung der Auflassungsvormerkung und Vorliegen der Voraussetzungen wird der Kaufpreis fällig. Bei der Übergabe halten Sie Zählerstände, Schlüssel und Zustand in einem Protokoll fest. Die Eigentumsumschreibung erfolgt im Grundbuch.
Quellen & weiterführende Links
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